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Das Wettbewerbsrecht - nie gegen den Wind kotzen!

Das Wettbewerbsrecht ist ein sehr teures Thema. Geld, daß man lieber in eine rechtliche Ausbildung, einen besseren Internetauftritt oder Eiscreme stecken kann.

Als ich heute in die Propektbeilagen der Zeitung blickte, sah ich ein Möbelgeschäft werben mit: "4 Jahre Polster XXX Jubiläums Verkauf". Habe ich nicht mal gelernt, daß ein Jubiläum nur alle 25 Jahre ist? Ist das abmahnfähig? Wer weiß...

Alleinstellung: Immer eine Idee günstiger

Und der bekannte große Baumarkt warb "XXXweg - Immer eine Idee günstiger" Uh, das haut rein und ist sowas von typisch und absolut unnötig. Es erinnerte mich definitiv an die eine oder andere Abmahnung, in der verlangt wurde, eine Alleinstellung müsse, genau wie alles andere in der Werbung auch, wahr sein.

Das heißt, dieser Baumarkt MUSS IMMER eine Idee günstiger sein als andere. Und was meinen Sie, geht das? Wohl nicht.

Wann bekommt man eine Abmahnung?

Bekommt man dann eine Abmahnung? Das hängt davon ab, ob es jemand liest und ob der einen Sinn darin sieht, den Baumarkt abzumahnen. Hoffen Sie nicht auf Ihr Glück! Ihre Mitbewerber möchten, daß Sie korrekte Werbung machen und werden die Zeitung schon lesen. Dann kann das sehr teuer werden. 500-1000 Euro Rechtsanwaltskosten für die Gegenseite sind nicht ungewöhnlich als Einstieg.

Eine Abmahnung kann u.U. auch der Mitarbeiter bzw. Verantwortliche für die Werbung bekommen, wenn ihm soetwas Grundsätzliches hätte bekannt sein müssen. Und die Problematik von Alleinstellungen lernt man im "Werbekindergarten", so etwa wie Matrosen "nie gegen den Wind kotzen".

Nur um Mißverständnissen vorzubeugen: Jeder Rechtsfall ist erst nach der Gerichtsverhandlung eindeutig geklärt. Ich mache keine Rechtsberatung und empfehle grundsätzlich, schon bei der Planug der Werbung an das Wettbewersrecht zu denken und VOR Veröffentlichung die IHK zu befragen. Die hat eine Rechtsabteilung, die gerne weiterhilft. So einfach ist das und kostenlos.

Lehrgang

Und wenn Sie einen Mitarbeiter haben, der viel Werbung macht, dann schicken Sie ihn auf einen Lehrgang. Ich kenne diese Schule nicht, aber sie mag mal als Beispiel dienen:
http://www.adcoach.de/Academy/Seminar_Werberecht/seminar_werberecht.html
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